Bildungsveranstaltung - Bildungsfreistellung

Das Jagdschulzentrum Mitteldeutschland ist anerkannt für Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG).

 

Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz hat Thüringen eine wichtige Voraussetzung für den notwendigen Wissenserwerb geschaffen. Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten.

Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Quelle: Freistaat Thüringen WEB-Seite des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

 

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