Schießausbildung

Unsere Schießausbildung wird durch zwei C-Lizenz Trainer aus dem Breiten- und Leistungssportbereich welche auch zur Kinder- und Jugendarbeit berechtigt sind und vier weitere Ausbilder im Kurz- und Langwaffenbereich durchgeführt. Ideale Bedingungen finden sich unweit des Ausbildungszentrum auf dem Schießstand in Kuhndorf bei Zeitz vor. Alle Ausbildungsrelevanten Disziplinen können, zeitlich fast ausnahmslos, vermittelt werden.

In Ihrer Ausbildung sind:

  • 250 Wurfscheiben in 10er Serien zu beschießen
  •   50 Schuß auf den flüchtigen Überläufer in 5-Schuß Serien zu absolvieren, Distanz 50 Meter
  •   50 Schuß sitzend aufgelegt, stehend angestrichen oder stehend freihändig auf DJV Rehwildscheibe in 5-Schuß Serien zu absolvieren, Distanz 100 Meter
  •   40 Schuß mit Kurzwaffen (Pistole und Revolver) auf DJV-Kurzwaffenringscheibe in 5-Schuß Serien zu absolvieren, Distanz 10 Meter

 

Büchsenschießen sitzend aufgelegt Blaser, Beretta, Perazzi - mehr geht nicht

 

Ihre Ausbildung wird folgendes Ergebnis liefern:

 

  • in einer von 25 Serien a.10 Wurfscheiben mit zwei Schuß je nicht Richtungsgebundener Wurfscheibe - sind 4 Treffer nachzuweisen                      (das Ergebnis wird durch den Ausbilder dokumentiert)
  • in einer von 10 Serien a. 5 flüchtigen Überläufern - sind 3 Treffer im 3 bis 10 Ring nachzuweisen                                                                                 (das Ergebnis wird durch den Ausbilder dokumentiert)
  • mit je 20 Schuß Pistole und Revolver ist die sichere Handhabung der Kurzwaffe nachzuweisen, Hauptaugenmerk liegt im Bereich Sicherheit und Sicherer Umgang, die Treffpunktlage der 40 abgegebenen Schüße liegen in den Ringen 1 bis 10 auf einer DJV Kurzwaffen-Ringscheibe                   (das Ergebnis wird durch den Ausbilder dokumentiert)
  • 5 Schuß Büchse mit Zielfernrohr mit einem Hochwildtauglichen Kaliber auf DJV-Rehwildscheibe, 2 Schuß sitzend aufgelegt                                      (1 Treffer in den Ringen 8 bis 10) und 3 Schuß stehend angestrichen oder stehend freihändig (2 Treffer in den Ringen 8 bis 10)                              (das Ergebnis wird durch die Prüfungskommission im Rahmen der Schießprüfung dokumentiert)

 

Folgende Anschlagsarten werden für das Schießen auf die DJV-Rehwildscheibe vermittelt

  •  Stehend freihändig
  •  Stehend angestrichen
  •  Sitzend aufgelegt

 

Anschlag stehend freihändig - nach DJV Schießvorschrift


 Anschlag stehend angestrichen - nach DJV Schießvorschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschlag sitzend aufgelegt - nach DJV Schießvorschrift

 

 Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher

(Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung Jagd -ThürAPOJ -)

Vom 6. Dezember 2016

§ 12
Schießprüfung

(1) Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses obliegt es, dass den Bewerbern Waffen und Munition zur Verfügung stehen. Die gestellten Waffen sind von den Prüfern vor der Prüfung Kontrolle zu schießen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

(2) Den Bewerbern steht es frei, für die Schießprüfung eigene oder durch Dritte zur Verfügung gestellte, im Sinne dieser Rechtsverordnung geeignete und zulässige Waffen und Munition zu verwenden. Das Kontrollschießen obliegt dem Bewerber.

(3) Beim Büchsenschießen mit Zielfernrohr sind fünf Schuss im Kaliber von 6,5 oder stärker, davon zwei Schuss im Anschlag sitzend aufgelegt und drei Schuss nach Wahl des Bewerbers im Anschlag stehend angestrichen oder stehend freihändig, aus einer Entfernung von etwa 100 Meter auf die Rehbockscheibe (DJV-Scheibe Nr. 1) abzugeben. Waffendefekte gehen nicht zu Lasten des Bewerbers.

(4) Die Anforderungen im Büchsenschießen sind nicht erfüllt, wenn weniger als drei Treffer und davon zwei im Anschlag stehend angestrichen oder stehend freihändig erzielt werden; als Treffer gelten der getroffene achte bis zehnte Ring; ein berührter Ring gilt als getroffen; in Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

(5) Wurden die Anforderungen im Büchsenschießen nicht erfüllt, kann diese Disziplin im Verlauf der Schießprüfung zweimal wiederholt werden. Den Zeitpunkt der Wiederholung bestimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die im Wiederholungsschießen verbrauchte Munition zahlt der Bewerber.

(6) Die Schießprüfung hat nicht bestanden, wer

1.

die Anforderungen im Büchsenschießen nach Absatz 4 einschließlich der Wiederholung nach Absatz 5 nicht erfüllt hat,

2.

gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen hat oder

3.

beim Umgang mit der Schusswaffe einen Fehler begangen hat, der ihn selbst oder andere hätte gefährden können.